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Freitag, 15. März 2019

Kein Fahrverbot in Aachen – Bundestag beschließt Änderungen zur Luftreinhaltung

Der Deutsche Bundestag hat mit einer Gesetzesänderung die vom Bundesverwaltungsgericht festgelegte Hürde für Fahrverbote in einen gesetzlichen Rahmen gegossen. Das stärkt den Beschluss der Aachener CDU-Fraktion, die Luft im Aachener Talkessel durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu verbessern, statt die Menschen mit Fahrverboten zu gängeln. Dem neuen Gesetz nach sind Fahrverbote nur dann auszusprechen, wenn alle anderen Maßnahmen nicht erfolgreich waren. Das Gesetz schreibt explizit vor, dass bei Stickstoffdioxid-Konzentrationen von bis zu 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel, Fahrverbote in der Regel unverhältnismäßig sind. Die Zielmarke, den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm zu unterschreiten, bleibt bestehen.
In Aachen ist die NO2-Konzentration an der am stärksten belasteten Messstelle zuletzt auf rund 45 Mikrogramm gefallen. Das zeigt, dass die von uns beschlossene Umrüstung von Bussen, die Reduzierung des Parksuchverkehrs, die Förderung des Radverkehrs, die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und die vielen anderen Maßnahmen tatsächlich Fahrverbote verhindern können. Für das kommende Jahr ist zu erwarten, dass der Wert sogar auf 41 bis 42 Mikrogramm absinkt. Die Unterschreitung des Grenzwertes rückt damit in greifbare Nähe.

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