Samstag, 28. März 2020
Aktuelle Information für Kulturschaffende
Aus der Pressemitteilung der Stadt Aachen:
Corona-Krise: Aktuelle Information für Kulturschaffende durch den Kulturbetrieb der Stadt Aachen
Das solidarische und verantwortungsbewusste Handeln zur Eindämmung des Corona-Virus führt zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Kultur-, Unterhaltungs- und Bildungseinrichtungen sowie sämtliche Veranstaltungen sind durch Erlass der Landesregierung NRW untersagt.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 19. April 2020.
Aachens Kulturdezernentin Susanne Schwier und den Kulturbetrieb erreichen viele sorgenvolle Nachfragen aus der Freien Kulturszene, die im Zuge der Corona-Krise leidet. Für viele Institutionen geht es um das Überleben.
„Die Freie Szene ist für uns ein wichtiger Partner", sagt Susanne Schwier, „wir sind uns der Sorgen und Nöte der vielen Initiativen bewusst." Im Kulturbetrieb der Stadt Aachen werden alle Möglichkeiten der Förderung gesichtet, „wir achten sehr genau darauf, was passiert und welche Form der Unterstützung von unserer oder auch von anderer Seite möglich ist", so Schwier.
Dem Kulturbetrieb ist bewusst, dass die freiberuflichen Kunst- und Kulturschaffenden und freien Kultureinrichtungen teils existentiellen Herausforderungen entgegenblicken. Auch auf Bundes-, Landes- und Verbandsebenen ist diese Dringlichkeit und sehr kurzfristige Handlungserfordernis erkannt, will man nicht einen „Flurschaden“ in der gewachsenen vielfältigen Kulturlandschaft des Landes riskieren.
Dezernentin und Kulturbetrieb stehen den freien Kunst- und Kulturschaffenden auch in dieser besonderen Situation zur Seite.
Im Nachfolgenden gibt es grundsätzliche Informationen sowie konkrete Hinweise und Links zu Hilfsangeboten, zum Umgang mit kommunalen Fördermitteln sowie Honorar- und Gagenausfällen aufgrund abgesagter Veranstaltungen, die jede(r) Kulturschaffende und jede Kultureinrichtung für sich prüfen sollte.
Es gibt 15 Angebote:
1. Umgang mit Zuschüssen durch Kulturbetrieb der Stadt Aachen
2. Soforthilfe vom Land für Kulturschaffende
3. Soforthilfe vom Bund
4. Soforthilfe bei Honorarausfällen durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen
5. Entschädigung bei Verdienstausfall nach Infektionsschutzgesetz
6. Nothilfefonds für Musikerinnen und Musiker
7. Infos für Live-Musik-Clubs
8. Fragen zu Verträgen
9. Spezielle Hilfe für den Bereich Bildende Kunst
10. Änderungsmeldungen bei der KSK
11. Aussetzen und Herabsetzen von Steuerzahlungen
12. Kulturunternehmen können Kurzarbeitergeld beantragen
13. Zinssubventionierte Liquiditätsdarlehen
14. Arbeitslosengeld II (Grundsicherung)
15. Hinweis zum Ausfall von Veranstaltungen / Ausfallhonorare bei abgesagten Veranstaltungen
1. Umgang mit Zuschüssen durch Kulturbetrieb der Stadt Aachen
Nicht jede Detailfrage kann im Augenblick beantwortet werden. Aber für die zugewiesenen städtischen Zuschüsse der Stadt Aachen an freie Kulturträger und für Projekte freier Initiativen und Kulturschaffenden gilt, dass die bislang ausgesprochenen Förderungen augenblicklich Bestand haben.
Sicherlich werden vor allem die Projektförderungen und auch die bestehenden institutionellen Förderungen – wie im Normalfall auch – individuell eingeschätzt werden müssen. Der Kulturbetrieb sichert aber zu, dass die ihm zur Verfügung stehenden Spielräume bei der finanztechnischen Abwicklung im Sinne des jeweiligen Projektanliegens ausgelegt und angewendet werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine pauschalen Rückforderungen bei den geförderten Projekten, die aufgrund der Corona-Situation von einem Ausfall betroffen sind, geplant. Die Kulturschaffenden sind aufgefordert, alle Möglichkeiten, die im Sinne des Projektes eventuell gegeben sind, zu prüfen und zu nutzen:
Von zeitlicher Verschiebung bis Verlagerung in den digitalen Raum, Konzeptänderungen und alternative Darstellungsformen, die den aktuellen Umständen angepasst sind – Kulturschaffende sollen ihre Arbeit fortsetzen. Gerade in dieser "angebotsausgedünnten" Zeit können Kultur-Beiträge alternativ präsentiert ein wichtiger Impuls in dieser Zeit sein. Die Änderungen müssen dem Kulturbetrieb mitgeteilt werden.
Der Kulturbetrieb empfiehlt zudem allen, die Änderungen und/oder Ausfälle belastbar (möglichst mit Nachweisen) zu dokumentieren (Verschiebung? Ausfall? / finanzielle Konsequenzen? / Einnahmeausfälle? etc.), so dass der jeweilige Projektstand besser einschätzbar ist.
Diese Dokumentation sollte dann spätestens dem sowieso erforderlichen Verwendungsnachweis / der Projektabrechnung beigefügt werden.
Anhaltspunkte dafür, welche Informationen dabei nach Möglichkeit erfasst werden sollten, sind:
- Künstlerin/Künstler oder Veranstalterin/Veranstalter
- Art der Veranstaltung / des Projekts / Ort, Datum / Zeitraum
- Was ist beeinträchtigt? Aufführung / Veranstaltung / Projektentwicklung bzw. Proben
- Einnahmen: Förderungen / kommunal / regional-landesweit / bundesweit
- Eintritte / private Anteile / Sponsoring / Spenden
- Eintritts- / Einnahmeausfälle
- Vereinbarte Honorare / Ausfallhonorare
- Auf eigene Veranlassung abgesagt / Wegen Reisebeschränkungen / Öffentliche Anordnung / (wenn ja, seit wann ...bis...)
- Bereits getätigte Ausgaben, die nicht rückvergütet wurden/werden / Ausgabenhöhe
- Wird der Termin wiederholt? / Zeitraum / ggf. Datum
- Bei Ausfall: Welche Alternativen wurden geprüft / ggf. in Betracht gezogen
- Für Beratungen im Zusammenhang mit den Projektabwicklungen steht der Kulturbetrieb bereit.
INFO ZU DEN WEITEREN HINWEISEN IM ANHANG:
Die weiteren konkreten Hinweise und Links zu Hilfsangeboten finden Sie im Anhang – und in der ausführlichen Dokumentation auf www.aachen.de/corona; dort in der Rubrik: Kultur & Veranstaltungen.