Freitag, 8. September 2023
Beschluss zur Sperrung des Templergrabens ist rechtswidrig
„Aufenthaltsqualität schaffen, Klimaschutz umsetzen – Dafür steht die Aachener CDU-Ratsfraktion. Im Gegensatz zu einer Mehrheit im letzten Mobilitätsausschuss sind wir der Meinung, dass wir uns bei der Umsetzung an Recht und Gesetz halten müssen“, so CDU-Fraktionsvorsitzende Iris Lürken.
„Persönlich kann man zu Straßensperrungen für Autofahrer stehen, wie man will – aber wenn ein Gericht sagt, dass man es so nicht machen darf, dann kann man das doch nicht ignorieren“, meint Gaby Breuer, mobilitätspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion in Aachen.
Breuer verweist dabei auf das kürzliche Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, der eindeutig entschieden hat, dass Klimaschutzziele nicht als Begründung für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen geeignet sind. Laut Gericht und Straßenverkehrsordnung ist für einschränkende Maßnahmen ausschließlich die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer relevant. Hierzu bedarf es umfassender Untersuchungen, die aber offenbar nicht erfolgt sind. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt damit die Reihe der Urteile aus Gießen, Köln und Berlin, die genau dies festlegten.
Die Vorlage der Verwaltung führt in erster Linie – gleich im einleitenden ersten Satz – den Klimaschutz als Begründung für die Maßnahme an: „Eines der wichtigsten übergeordneten Ziele der Stadt Aachen ist die Erreichung der 2020 und 2022 beschlossenen Klimaziele und die Klimaneutralität 2030.“
Noch in der laufenden Sitzung hatte Dr. Ralf Otten, Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, auf das Urteil hingewiesen. Dabei offenbarten sich noch mehr Probleme. So hat die Verwaltung ausweislich der Aussage der zuständigen Dezernentin die rechtliche Zulässigkeit der nun mehrheitlich beschlossenen Maßnahme im Vorfeld gar nicht geprüft. Auch konnten selbst auf explizite Nachfrage hin keine konkreten Gefahren- oder Unfallhäufungsstellen benannt werden. Ohne konkrete Gefahren, ist eine Einschränkung aber unzulässig, wie die Gerichte mehrfach klargestellt haben.
Statt die Angelegenheit daraufhin bis zur Prüfung des rechtlichen Rahmens zu vertagen, hat der Mobilitätsausschuss gegen unsere Stimmen mehrheitlich den Beschluss gefasst, den Templergraben sowie den Annuntiatenbach auf Grundlage der Vorlage der Verwaltung dauerhaft für den motorisierten Individualverkehr zu unterbrechen. Dabei bleibt der Verwaltung keinerlei Spielraum, auf rechtliche Anforderungen angemessen eingehen zu können.
Die Stadtverwaltung Aachen steht damit vor der unlösbaren Aufgabe, einen Beschluss umzusetzen, der rechtlich gar nicht umsetzbar ist. Um diesen Knoten zu lösen, fordert die CDU-Fraktion die Oberbürgermeisterin auf, den Beschluss aufgrund der rechtlichen Probleme zu beanstanden. So hätte die Verwaltung Zeit, die berechtigten Fragestellungen zu prüfen sowie die entsprechenden Gutachten vorzulegen. Der Mobilitätsausschuss würde dann erneut zum Templergraben und zum Annuntiatenbach beschließen – sofern eine rechtskonforme Umsetzung der Sperrungen überhaupt möglich ist.
„Da die rechtlichen Anforderungen für Verkehrsversuche wie für dauerhafte Sperrungen in diesem Punkt identisch sind, müssen sowohl Templergraben als auch Annuntiatenbach sofort wieder für alle Verkehrsteilnehmer freigegeben werden. Denn auch die jetzige Sperrung verstößt gegen die gleichen Regeln“, erläutert Dr. Ralf Otten, „Wie teuer so eine unzulässige Anordnung werden kann, hat die Stadt Gießen jetzt leidvoll erfahren müssen. Das sollten wir in Aachen vermeiden.“