Freitag, 16. Januar 2015
CDU-Landtagsfraktion für 2,5-Prozent-Sperrklausel
In ihrer heutigen Sitzung hat sich die CDU-Landtagsfraktion für die Einführung einer kommunalen 2,5-Prozent-Sperrklausel ausgesprochen, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen zu sichern.
Nordrhein-Westfalens Stärke ist die Stärke seiner Städte, Gemeinden und Kreise. Doch wenn die Räte und Kreistage durch die Zersplitterung in ihrer Funktionsfähigkeit und Handlungsfähigkeit bedroht sind, ist auch die Stärke der Kommunen bedroht. Die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus in den Gemeindevertretungen hat sich seit der letzten Kommunalwahl drastisch erhöht. Dadurch sind die Funktionsfähigkeit und das kommunale Ehrenamt gefährdet. Ratssitzungen dauern immer länger, ohne zu den erforderlichen Entscheidungen zu kommen. Unter diesen Bedingungen wird es immer schwieriger, politisch Interessierte für eine ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen, die als zeitintensiv und ineffektiv erlebt wird.
Im Spannungsfeld zwischen den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und der möglichst weitgehenden Beteiligung von Bürgergruppen halten wir eine Sperrklausel von 2,5 Prozent für geeignet und angemessen. Dabei kommt dem Ministerium für Inneres und Kommunales die Aufgabe zu, die tatsächlichen Voraussetzungen für eine rechtssichere Sperrklausel darzulegen. Die CDU-Landtagsfraktion wird zeitnah Gespräche mit den anderen Landtagsfraktionen aufnehmen, um möglichst im ersten Halbjahr des Jahres 2015 das notwendige parlamentarische Verfahren beginnen zu können.