Mittwoch, 3. März 2004
Handwerker - Parkausweis für Stadt und Kreis Aachen
Herrn
Oberbürgermeister
Dr. Jürgen Linden
Rathaus
52058 Aachen
3. März 2004
Handwerker-Parkausweis für Stadt und Kreis Aachen
Antrag an den Hauptausschuss bzw. Rat der Stadt Aachen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU-Ratsfraktion beantragt für die nächste Sitzung des Hauptausschusses bzw. des Rates folgenden Tagesordnungspunkt:
Handwerker-Parkausweis für Stadt und Kreis Aachen
Begründung:
In der Stadt Münster sowie in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf wurde ein bundesweit einmaliger Handwerker-Parkausweis geschaffen. Dieser Ausweis gilt in allen Kommunen der vorgenannten Region. Bislang müssen die Handwerker in vielen unterschiedlichen Verkehrsordnungsbehörden oder Straßenverkehrsbehörden Parkgenehmigungen beantragen.
Wir halten es für sinnvoll, den Handwerkern im Gebiet der Städteregion durch eine Ausnahmegenehmigung besondere Parkrechte einzuräumen, damit die Handwerker ihre Fahrzeuge in der Nähe der Baustellen/Einsatzstellen abstellen können. Der Handwerker-Parkausweis erlaubt das kostenlose Parken während des Arbeitseinsatzes u. a. im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten sowie in verkehrsberuhigten Bereichen und auf Anwohnerparkplätzen.
Die CDU-Ratsfraktion beantragt, die Stadt Aachen möge für eine Abstimmung mit dem Kreis Aachen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Sorge tragen und eine Abstimmung mit den Kreishandwerkerschaften herbeiführen. Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.
Die in der Anlage aufgeführten Punkte sollen in die Diskussion einbezogen werden.
Ein inhaltsgleicher Antrag ist von der CDU-Fraktion im Kreis Aachen über den Landrat in den Kreistag eingebracht worden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Einmahl MdL
Fraktionsvorsitzender
ANLAGE
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Einführung eines Handwerker-Parkausweis folgenden Inhaltes zu prüfen:
- Die Ausnahmegenehmigung i. S. von § 46 StVO soll während Arbeitseinsätzen das kostenlose Parken von Firmenfahrzeugen in unmittelbarer Baustellennähe erlauben.
- Diese Erlaubnis soll auch gelten im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und an anderen parkscheinpflichtigen Parkplätzen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen und auf Anwohnerparkplätzen.
- Der Ausweis ist nicht kennzeichengebunden, sondern bezieht sich auf ein Fahrzeug mit Firmenamen/Firmenbeschriftung. Antragsberechtigt sollen dabei alle Handwerksunternehmen sein. Dies auf Grundlage der jeweils gültigen Handwerksordnung.
- Der Ausweis soll auf handwerksnahe Lieferunternehmen, die regelmäßig insbesondere Baustellen der Handwerksunternehmen beliefern, ausgedehnt werden.
- Die Geltungsdauer soll, bei einer Gebühr von 120 Euro, ein Zeitjahr (365 Tage) umfassen.
- Mit den zuständigen Behörden - insbesondere im Kreis Aachen, aber auch in den anderen Nachbarkreisen - soll Kontakt aufgenommen werden, um eine Ausweitung der Gültigkeit eines solchen Ausweises auf die gesamte Region zu ermöglichen.
- Jährlich soll ein Erfahrungsaustausch gemeinsam mit den zuständigen Kreishandwerkerschaften erfolgen, um - sofern erforderlich - den Handwerker-Parkausweis zu optimieren.