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Montag, 27. April 2020

Regelungen für die Mainacht und den Maibaumverkauf

Im Folgenden lesen Sie eine Pressemitteilung der Stadt Aachen:

 

In diesem Jahr sind aufgrund der Corona-Krise die üblichen Maifeiern bereits abgesagt worden. Da die Krisenstäbe von Stadt und Städteregion Aachen aber davon ausgehen, dass junge Leute in der Mainacht dennoch unterwegs sein werden, um Maibäume zu setzen, ergeht der deutliche Hinweis, dass die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung auch in der Mai-Nacht gelten. Demnach dürfen nie mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein. Polizei und Ordnungsämter werden verstärkt Präsenz zeigen.

Auch bei der Ausgabe von Maibäumen sind auf jeden Fall die Schutzabstände einzuhalten. Verkaufs- und Ausgabestellen müssen garantieren können, dass das möglich ist.

Um zu verhindern, dass Leute durch den Aachener Wald und durch die Straßen ziehen, um Maibäumchen illegal zu fällen, weist die Stadt Aachen auf folgende Stellen hin, an denen am Donnerstag, 30. April, in der Zeit von 10 bis 16 Uhr kommerziell Birkenbäumchen in unterschiedlicher Größe zum Kauf angeboten werden:

  • Parkplatz Ecke Branderhofer Weg / Forster Weg
  • Waldparkplatz Monschauer Straße / Pommerotter Weg (am Wetterschutzpilz)
  • Gut Weyern/ Eberburgweg
  • Laurensberg/ Roermonder Straße 424 (Parkplatz Restaurant Haus Linde)
  • Forsthaus Sief/ Magelspfad (hier nur in der Zeit von 13 bis 17 Uhr)
  • Ponyhof Meisel, Kornelimünsterweg 101
  • In Brand: Ecke Freunder Landstraße/Eilendorfer Straße

 

Kleine Anmerkung: Das Maibrauchtum besagt übrigens, dass in diesem Jahr, also im Schaltjahr 2020, die Mädchen den Jungs einen Baum stellen oder ein Herz hängen sollen.

Schlagworte:

Kultur Verwaltung Corona

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