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Dienstag, 23. Oktober 2012

Ratsantrag: Änderung der städtischen Straßenverordnung zum Gewässerschutz

Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN beantragen im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Füttern von Enten und anderen Wasservögeln, sowie Fischen analog dem Taubenfütterungsverbot in die städtische Straßenverordnung mit aufzunehmen und den § 4 Abs. 4 wie folgt zu ändern:

 

Das Füttern von Tauben, Wasservögeln und Fischen ist verboten.

 

Begründung

 

Immer wieder ist zu beobachten, dass Brot und andere Lebensmittel ins Wasser oder ans Ufer geworfen werden, um Enten anzulocken und zu füttern. Für einige Mitmenschen ist dies eine nette Nachmittagsbeschäftigung, über die negativen Folgen sind sich die wenigsten im Klaren. Durch das Füttern von Wasservögeln greifen sie in den natürlichen Lebensraum der Tiere und der Gewässer ein.

 

Lesen Sie hier den gesamten Antragstext als Download:

Schlagworte:

Umwelt Sauberkeit

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen
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