Freitag, 26. März 2010
Windparkgutachten für den Aachener Norden liegt vor
Pressemitteilung zur Pressekonferenz vor Ort:
Windparkgutachten für den Aachener Norden liegt vor
Im vergangenen Jahr haben CDU und GRÜNE die Prüfung möglicher neuer Windkraftstandorte in Auftrag gegeben. Jetzt liegt ein erstes Gutachten in diesem Zusammenhang vor. Der Gutachter beleuchtet darin, den Einfluss des weiteren Ausbaus der Windenergie auf Vögel und Fledermäuse.
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Für den Gutachter wäre aus Sicht des Vogelschutzes ein Lösungsansatz denkbar, der als eine Verteilungslösung mehrere „kleine Lösungen“ statt der Errichtung eines neuen Windparks vorsieht. Dies wäre aus seiner Sicht „ein Lösungsansatz, der versucht die Negativwirkungen von Windkraftanlagen weitgehend zu vermeiden. …… Mehrere Einzelanlagen würden dann in der Summe einen geringeren Effekt auf Zug- und Rastvogelbestände ausüben, als die gleiche Anzahl von Anlagen in einem Windpark.
Dies gilt insbesondere dann, wenn man solche Einzelanlagen in Bereichen installieren kann, die durch andere Faktoren bereits vorgeschädigt sind, wie etwa durch industrielle Nutzung, Lärm und stark befahrene Straßen, vor allem Autobahnen...
Gerade in bereits vorbelasteten Bereichen sollten zudem auch geringere Abstände z.B. zu Wohnbebauung möglich sein, da der Faktor Lärm hier im Vergleich zum bereits vorhandenen Umgebungslärm praktisch keine Rolle mehr spielt. Die Laufgeräusche eines Windrades moderner Bauart sind in der Nachbarschaft stark befahrener Straßen und Autobahnen kaum mehr wahrnehmbar.
Ein solches Vorgehen ist gleichbedeutend mit einem Abrücken vom meist geforderten Prinzips der Konzentration von Windkraftanlagen auf Windparks bzw. auf wenige Standorte. Dieses an sich richtige Prinzip, das eine Zerstückelung der Landschaft vermeiden und Negativeffekte auf wenige Bereiche beschränken soll, müsste da, wo es zur Verbauung und damit letztlich Zerstörung der letzten offenen Landschaftsteile führt, einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Ein Windpark benötigt zudem vergleichsweise große Flächen und ist daher deutlich schwerer in der Landschaft „unterzubringen“ als eine gleiche Anzahl von Einzelanlagen.
In Fällen, in denen eine angestrebte Gesamtleistung durch eine Reihe von Einzelanlagen an wenig sensiblen Standorten verwirklicht werden kann, ein Windpark jedoch wichtige naturschutzwürdige Offenlandbereiche beanspruchen und damit in ihrer Funktion in Frage stellen würde, sollte einer solchen Verteilungslösung der Vorzug gegeben werden.
Im Bereich des Aachener Nordens tritt nun eine Situation ein, in der die letzten verbliebenen Offenlandflächen im Stadtgebiet durch die Einrichtung von Windparks weitgehend verloren gehen würden. Daher sollte eine Verteilungslösung – abweichend vom Prinzip der Konzentration – in Erwägung gezogen werden.“
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Insgesamt sieht der Gutachter sechs bis sieben mögliche Einzelstandorte mit meistenteils schon vorhandener hoher Umgebungslärmbelastung. Der Umweltausschuss wird sich nun in seiner nächsten Sitzung am 13. April mit den Ergebnissen befassen und die Verwaltung beauftragen, die weiteren erforderlichen Schritte zur Ausweisung neuer Windkraftstandorte in Angriff zu nehmen und dazu einzelne ausgesuchte Standorte auf die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, Schlagschatten usw. zu untersuchen.
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